Gemische von Stickstoff und Sauerstoff, die mindestens 19,5 und hchstens 23,5 Volumen-% Sauerstoff enthalten, drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, wenn keine anderen oxidierenden Gase vorhanden sind. Fr Konzentrationen innerhalb dieser Grenzwerte ist ein Nebengefahrzettel der Klasse 5.1 (Muster 5.1, siehe Absatz 5.2.2.2.2) nicht erforderlich.